Sterbegeldversicherung
Irgendwann muss sich jeder einmal über den Ablauf der eigenen Beerdigung nachdenken. Wenn man seine Angehörigen oder Familie nicht mit den Kosten der eigenen Beerdigung belasten will, sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen. Für diese Vorsorge für die Bestattung hat man mehrere Möglichkeiten. So kann sein Kapital bei einem Tagesgeldkonto oder einem Festgeldkonto einzahlen, nur für den Zweck der Beerdigung. Auch kann man an den Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung denken. Hier kann man eine Versicherungssumme für den Todesfall wählen, die man entweder mit einem Einmalbeitrag oder mit einem relativ kleinen monatlichen Beitrag bedient. Die Versicherungssumme sollte so hoch, wie die voraussichtlichen Beerdigungskosten sein.
Bei der Sterbegeldversicherung muss man sich auf eine Sterbegeldversicherung mit Wartzeit oder ohne Wartezeit entscheiden. Will man eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit haben und das Todesfall sofort mit voller Versicherungssumme absichern, muss man sich 2-3 kleinen Gesundheitsfragen der Versicherung stellen. Hat man diese Gesundheitsfragen ausgefüllt und die Versicherung hat nichts zu beanstanden, dann wird die volle Todesfallsumme ab dem 1ten Tag gezahlt. Will man keine Gesundheitsprüfung durchlaufen, so muss man in der Sterbegeldversicherung mit einer Wartezeit rechnen, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ist. Bei den meisten Versicherungen gibt es hier bei einem Todesfall im ersten Versicherungsjahr die Beiträge minus Bearbeitungskosten zurück. Ab dem 12ten Monat bis zum 36 Monat wird die Versicherungssumme, bei Todesfall, anteilig gezahlt. Ab dem 24ten oder 36ten Monat, je nach Gesellschaft, wird dann die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt.
Posted: Juli 19th, 2011 under Allgemein.
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